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gesetzliche Austauschpflicht für Heizungen


Der Gesetzgeber hat mit Hilfe des GEG (Gebäude-Energie-Gesetzes) eine rechtsverbindliche Pflicht für Hauseigentümer eingeführt, ihre alten Öl- und Gasheizungen austauschen zu lassen.


Hintergrund ist, dass etwa die Hälfte aller Öl- und Gasheizungen in Deutschlang älter als 15 Jahre sind und damit nicht mehr dem neusten Stand der Technik entsprechen. Da diese Heizungsanlagen nicht nur mehr Brennstoff verbrauchen, sondern auch deutliche mehr Emissionen verursachen, müssen Heizungen in Mehrfamilienhäusern, die - ausgehend vom aktuellen Jahr - dreißig Jahre und älter sind nach dem Gesetz ausgetauscht werden.


Damit sollen nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Emissionen verringert und die deutschen Klimaziele erreicht werden.


Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, die von ihnen selbst seit 2002 durchgehend bewohnt werden, sind von dieser Pflicht jedoch ausgenommen..


Ein Wechsel kann sich angesichts steigender Rohstoffpreise jedoch trotzdem lohnen. Lassen Sie sich gerne von unserem Team beraten.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf, stehen Ihnen aber auch gerne via Email zur Verfügung.


Ihr Hohe-Team

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